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Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulung – Österreich, Stand 19.05.2015

I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

  1. Die Schulungen der R4C – GmbH (im Folgenden: R4C) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Schulungen der R4C. Ist im Zusammenhang mit der Schulung auch die Lieferung von Produkten oder die Bereitstellung von Lizenzen verbunden, gelten für diese Vertragsbestandteile die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der R4C.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  4. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen bei Vertragsabschluss der Textform. Insbesondere die Änderung des Textformbedürfnisses bedarf der Textform.
  5. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der R4C abweichende Bedingungen des Kunden erkennt R4C nicht an, es sei denn, R4C hätte ausdrücklich ihrer Geltung in Textform zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Projekte der R4C (im Folgenden: AGB-Dienstleistung) gelten auch dann, wenn R4C in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  1. Vertragsschluss, Schulungsbestätigung, Mindestteilnehmerzahl
  1. Angebote der R4C sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist in Textform als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der R4C zustande, außerdem dadurch, dass die R4C mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt oder der Kunde die gelieferte Ware annimmt.
  2. Die Seminaranmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Der Anmelder ist 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung bei R4C gebunden.
  3. Die Auftragsbestätigung von R4C steht immer unter dem Vorbehalt, dass die in der Schulungsbeschreibung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist keine Mindestteilnehmerzahl in der Schulungsbeschreibung enthalten, ist die Mindestteilnehmerzahl drei.

III. Umbuchung und Stornierung von Schulungen durch den Kunden und Ausfall der Schulung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

  1. R4C wird sich bemühen, Umbuchungen zu berücksichtigen und möglich zu machen, soweit der Wunsch zur Umbuchung mindestens drei Werktage vor dem Seminar R4C zugeht. Ein Anspruch auf Durchführung der Umbuchung besteht nicht.
  2. Die kostenfreie Stornierung von Schulungen ist bis 21 Tage vor Seminarbeginn durch den Kunden in Textform möglich. Der erste Tag der Schulung und der Tag des Zugangs der Stornierung zählen bei der Fristberechnung nicht mit. Bei verspäteter Stornierung wird R4C prüfen, ob eine Reduzierung der Schulungskosten möglich ist. Ein Anspruch auf Reduzierung der Schulungskosten besteht nicht.
  3. Der Schulungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl für die Schulung nicht erreicht, findet die Schulung nicht statt (vgl. auch II. Ziff. 3 AGB Schulung). Der Ausfall der Schulung und die Auflösung des Schulungsvertrages hat R4C spätestens drei Werktage vor dem geplanten Schulungsbeginn den Kunden mitzuteilen. Bereits geleistete Schulungsgebühren werden von R4C unverzüglich gutgeschrieben und dem Kunden erstattet.
  1. Ergänzende Geltung der Vertragsbedingungen der Hersteller
  1. Ergänzend zu den Vertragsbedingungen der R4C geltend die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der Hersteller entsprechend. Diese haben weitgehende Nutzungsbedingungen (auch Lizenzbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnlich benannt)  mit ihrem Urheberrecht an den Produkten verbunden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen sowohl im Verhältnis gegenüber R4C und dem Hersteller zu berücksichtigen. Diese Bedingungen werden dem Kunden in der Regel mit dem Produkt überreicht. Auf Anfrage des Kunden werden die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Hersteller von R4C zur Verfügung gestellt.
  2. Widersprechen die Bedingungen den Bedingungen von R4C, gehen die Bedingungen von R4C den Bedingungen des Herstellers vor.
  3. Der Kunde berücksichtigt die Urheber- und Patentrechte der Hersteller und unterlässt jede Handlung, die diese Rechte beeinträchtigen könnten.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden für Schulungen beim Kunden
  1. Findet die Schulung beim Kunden statt, wird der Kunde die für die Schulung notwendige Hardware- und Softwareumgebung, sowie einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung stellen.
  2. Soweit sich die notwendigen Voraussetzungen nicht aus dem Schulungsbeschreibung ergeben, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die für die Schulung notwendigen Voraussetzungen bei R4C zu erfragen.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der R4C, die über www.r4c.at erreichbar ist. Soweit nicht anders angegeben handelt es sich bei den Preisen um Nettopreise, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind.
  2. Die Schulungsgebühren verstehen sich grundsätzlich pro Teilnehmer.
  3. R4C ist berechtigt, die Schulungskosten vor der Schulung im Voraus abzurechnen. Die Schulungskosten sind unmittelbar mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
  4. Werden die abgerechneten Schulungskosten nicht vor dem Schulungsbeginn auf dem Konto der R4C gutgeschrieben, hat R4C ein Zurückbehaltungsrecht an seinen Schulungsleistungen.
  5. Sofern die Schulung beim Kunden zu erbringen ist, sind die Reisekosten zusätzlich zu tragen. Die Reisekosten setzen sich aus den Fahrtkosten und Übernachtungskosten zusammen. Übernachtungskosten sind zu übernehmen, wenn den Mitarbeitern von R4C unter Berücksichtigung der Arbeitszeit beim Kunden und der Entfernung zum Sitz der R4C die An- oder Abreise am Tage der Leistungserbringung nicht zumutbar ist. Soweit sich die Abrechnungspauschalen nicht aus dem Vertrag oder aus der allgemeinen Preisliste von R4C ergeben, sind die Kosten in üblicher Höhe zu tragen, mindestens jedoch in Höhe der steuerlich anerkannten Beträge.
  6. Der Kunde kann nur mit von der R4C unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der R4C in Textform an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
  7. R4C ist berechtigt, trotz anders lautender Zahlungsbestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist R4C berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
  8. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von R4C für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich R4C vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist R4C berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Urheberrechte an Schulungsunterlagen
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen davon behält R4C sich vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der R4C oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die während der Schulung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller.

VIII. Haftung

  1. R4C leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zB. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
    1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet R4C in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
    3. Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haftet R4C in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
  2. R4C bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.
  3. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
  4. Zum Ersatz von reinen Vermögensschäden, insbesondere Betriebsausfallschäden oder entgangenen Gewinn, ist R4C nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet.
  1. Datenschutz und Bonitätsprüfung
  1. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei R4C mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die R4C im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden sind und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Die Daten werden vertraulich behandelt. R4C wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
  2. Soweit der Kunde uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, verwenden wir diese nur zur Beantwortung der Anfragen, zur Abwicklung geschlossener Verträge und für die technische Administration. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten – erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Der Kunde hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
  3. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde die Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Kenntnis der Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung der Daten aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
  4. R4C ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von R4C erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird R4C die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
  1. Allgemeine Bestimmungen
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist Wien.
  3. Es gilt das Recht des Staates Österreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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